Urlaub in der Ausbildung

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Aktualisiert: 29.02.2024 Lesedauer: ca 3min

Drei Azubis im Urlaub

Als Azubi bist du Teil deines Ausbildungsbetriebs und hast damit auch einen Anspruch auf Urlaub. Generell gilt: Azubis haben festgelegten Urlaubsanspruch während der Ausbildung. Dieser unterscheidet sich jedoch je nach Alter für minderjährige Azubis und erwachsene Auszubildende. Wie viele Urlaubstage Azubis zustehen, hängt auch davon ab, in welchem Ausbildungsjahr du dich befindest. Hier kommen alle Infos zum Urlaub während der Ausbildung! 

Urlaubsanspruch für minderjährige Azubis

Je jünger du bist, desto mehr Urlaub steht dir zu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz hat sehr klare Regelungen, was den Urlaubsanspruch von Minderjährigen angeht. So viele Urlaubstage stehen dir zu: 

  • mindestens 30 Werktage, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt bist

  • mindestens 27 Werktage, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt bist

  • mindestens 25 Werktage, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt bist

Bist du im Bergbau unter Tage beschäftigt, erhältst du zusätzlich 3 Urlaubstage im Jahr.
Der Urlaub soll dir zur Zeit der Berufsschulferien gegeben werden, damit du auch wirklich frei haben kannst. 

#hokifyexpertentipp: Wird dir der Urlaub nicht während der Berufsschulferien gegeben, steht dir für jeden Tag, den du während deines Urlaubs in die Berufsschule gehen musst, ein zusätzlicher Urlaubstag von deinem Betrieb zu. 

Urlaubsanspruch für volljährige Azubis

Bist du volljährig, steht dir laut Bundesurlaubsgesetz ein bezahlter Mindesturlaub zu, also mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche und mindestens 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Insgesamt stehen dir mindestens vier Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr zu. In vielen Tarifverträgen ist jedoch zusätzlicher Urlaub festgelegt, es lohnt sich, einen Blick in den für deine Branche gültigen Tarifvertrag zu werfen. Gibt es eine Regelung in dem für dich geltenden Tarifvertrag, hast du immer Anrecht auf diese, auch wenn das Gesetz weniger Urlaub vorsieht, als dein Tarifvertrag

Urlaub und Berufsschule

Du kannst dir nur Urlaub von der Arbeit, nicht aber von der Berufsschule nehmen. Diese hat sowieso eine festgesetzte Ferienzeit, in der du frei hast. 

Du hast das Recht darauf, in die Berufsschule zu gehen, ohne dir Urlaub dafür nehmen zu müssen. Dein Arbeitgeber muss dich für die Berufsschule freistellen. Außerdem darfst du nicht arbeiten: 

  • vor der um 9:00 beginnenden Berufsschule

  • an einem Tag, an dem du mindestens 5 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) hast

  • in Blockwochen, in denen du mindestens 35 Unterrichtseinheiten an mindestens 5 Tagen hast 

#hokifyexpertentipp: Auch wenn du in der Ausbildung krank wirst, musst du dafür nicht deine Urlaubstage aufbrauchen! Stattdessen solltest du dich zeitgerecht krankmelden.

Anfang und Ende der Ausbildung

Zu Beginn deiner Ausbildung hast du noch nicht sofort den vollen Urlaubsanspruch. In den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung hast du ein Anrecht auf ein Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs im Monat. So kannst du deinen Urlaubsanspruch als Azubi ganz einfach berechnen: 

Gesamter Urlaubsanspruch / 12 x Anzahl an Monaten 

Beispiel:
Du bist zu Beginn des Kalenderjahres 16 Jahre alt und startest deine Ausbildung im September. Demnach hast du Anspruch auf 27 Werktage Urlaub im Jahr. Also hast du für das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt, 27/12 x 4 = 9 Urlaubstage. Im darauffolgenden Jahr bist du bereits 17 Jahre alt und hast demnach Anspruch auf 25 Werktage Urlaub. Für die Monate Jänner und Februar hast du Anspruch auf 25/12 x 2 = 4 Urlaubstage. Danach hast du den vollen Urlaubsanspruch, also 25 Urlaubstage im Jahr. 

Auch am Ende deiner Ausbildung ist dein Urlaubsanspruch ähnlich zu ermitteln. Endet dein Ausbildungsverhältnis spätestens am 30. Juni, hast du bis dahin Anspruch auf ein Zwölftel deines Jahresurlaubs im Monat. Endet dein Ausbildungsvertrag danach, also in der zweiten Jahreshälfte, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. 

Beispiel:
Du bist 18 Jahre alt und deine Ausbildung endet am 25. Juni des Jahres. Demnach hast du vom Jahresbeginn bis zum Ende deiner Ausbildung Anrecht auf 20/12 x 6 = 10 Urlaubstage. 

Wie nehme ich Urlaub?

Deinen Urlaub musst du mit deinem Arbeitgeber, also deinem Ausbildungsbetrieb, absprechen. In vielen Betrieben gibt es ein eigenes System für die Urlaubseinteilung, welches digital oder analog sein kann. Dein Urlaubsantrag muss dann von deiner Vorgesetzten bewilligt werden. Erkundige dich schon zu Beginn deiner Ausbildung, wie du Urlaub beantragen kannst und wer deinen Urlaub bewilligen muss - sehr oft ist es deine Ausbilderin, manchmal muss das aber auch eine andere Vorgesetzte, zum Beispiel die Abteilungsleiterin oder Geschäftsführerin machen. Selbst wenn jemand Anderes deinen Urlaub bewilligen muss, solltest du dich immer auch mit deiner direkten Vorgesetzten bzw. deinem Team abstimmen, um Missverständnisse oder Engpässe zu vermeiden und deine Urlaubsvertretung zu klären. Außerdem solltest du darauf achten, deinen Urlaub zeitgerecht, also mehrere Wochen im Voraus zu beantragen. Je früher du deinen Urlaub bekannt gibst, desto besser kann sich dein Betrieb darauf einstellen und desto eher wird er auch bewilligt. Mindestens 2 Wochen deines Urlaubs musst du (sofern du das möchtest) auch am Stück bewilligt bekommen. 

#hokifyexpertentipp: Stelle deinen Urlaubsantrag immer schriftlich. So kannst du dir sicher sein, dass deine Vorgesetzte den Urlaub auch wirklich bewilligt hat und du kannst dich im Nachhinein darauf berufen, falls es Probleme geben sollte. 

Fazit

Als Azubi stehen dir, je nach Alter, zwischen 20 und 30 Urlaubstage im Jahr zu. Diese sollen dir während der Berufsschulferien gegeben werden. Für die Berufsschule musst du keinen Urlaub nehmen. Zu Beginn und Ende der Ausbildung hast du anteiligen Urlaubsanspruch. Deinen Urlaub solltest du so früh wie möglich schriftlich beantragen.

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

Ausschließlich zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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