Elternzeit: Dauer, Teilzeit und Elterngeld!

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Aktualisiert: 16.04.2024 Lesedauer: ca 4min

Frau mit Kind und Laptop

Eine Vollzeitbeschäftigung, Kinder und dabei noch etwas Zeit für sich zu haben, ist gar nicht so leicht! Damit weder die Karriere noch die Kindererziehung zu kurz kommen, gibt es die Möglichkeit zur Elternzeit. Was die Elternzeit genau ist, wie du diese beantragst und wie es mit dem Kündigungsschutz während der Elternzeit aussieht, zeigen wir dir! Am Ende des Artikels findest du außerdem Vorlagen zur Beantragung der Elternzeit & Elternteilzeit! 

Was ist Elternzeit? 

Elternzeit ist eine Möglichkeit, wie Eltern mit Kleinkindern und Kindern eine Auszeit von ihrem Job nehmen können, um sich der Kinderbetreuung und Erziehung zu widmen. Während der Elternzeit stehen Arbeitnehmer:innen unter besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz. Auf Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch - jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. 

#hokifyexpertentipp: Elternzeit unterscheidet sich vom Mutterschutz und ist demnach weder an die Mutter noch den genauen Geburtstermin gebunden.

Voraussetzungen Elternzeit 

Elternzeit kann zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes stattfinden. Wie die Elternzeit aufgeteilt wird, ist dabei den Eltern überlassen. Grundsätzlich kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte geteilt werden, sodass man zwischen Elternzeit und Arbeit hin und her wechselt. Wenn die Arbeitgeberin jedoch dringende betriebliche Gründe hat, kann sie den dritten Abschnitt ablehnen. Falls man die Elternzeit anders aufteilen möchte, ist das möglich, wenn die Arbeitgeberin dem zustimmt. Ob du die Elternzeit jedoch im dritten, vierten oder achten Jahr des Kindes wahrnimmst, ist dir selbst überlassen, dafür ist auch keine Zustimmung der Arbeitgeberin notwendig. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Elternzeit bestehen, das heißt, du kannst nach der Elternzeit ohne Probleme zu deinem Job zurückkehren. 

Elternzeit beantragen 

Wenn es sich um eine Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem achten Lebensjahr des Kindes handelt, muss die Elternzeit mindestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit bekannt gegeben werden. In dringenden Fällen kann die Frist auch kürzer sein. Du solltest die Elternzeit am besten schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragen - gib dafür Beginn und Ende der Elternzeit so genau wie möglich an. Ein kostenlose Vorlage dazu findest du am Ende des Artikels zum Download! 

Elternteilzeit 

Wenn du nicht zur Gänze in Elternzeit gehen willst, sondern nur deine Arbeitszeiten, so ändern möchtest, dass du mehr Zeit für Familie und Kinder hast, ist die Elternteilzeit eine gute Option. Mit der Elternteilzeit kannst du deine Arbeitszeit verringern, und zwar auf 15 bis 32 Stunden pro Woche. Handelt es sich um Kinder, die vor 2021 geboren sind, dann bis zu 30 Stunden pro Woche. Unter folgenden Voraussetzungen hast du Anspruch auf Elternteilzeit: 

  • Bereits 6 Monate oder längeres Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber

  • Unternehmen hat mehr als 15 Beschäftigte (Azubis und Personen in Berufsbildungsmaßnahmen ausgenommen) 

  • Elternteilzeit wird für mindestens 2 Monate in Anspruch genommen 

  • Es handelt sich um 15 bis 32 bzw. 30 Arbeitsstunden pro Woche 

  • Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen eine Elternteilzeit sprechen

Wird eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, hast du leider keinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit. 

Elterngeld 

Elterngeld ist eine Leistung, die auch, aber nicht ausschließlich während der Elternzeit in Anspruch genommen werden kann. Es ist dafür da, Eltern zu unterstützen und fehlendes Einkommen, das aufgrund der Kinderbetreuung entstehen kann, auszugleichen und es zu ermöglichen, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Es gibt drei Formen des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: 

Basiselterngeld: Basiselterngeld ist für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren möchten. Es ermöglicht beiden Elternteilen, insgesamt 14 Monate Elterngeld, die sie frei untereinander aufteilen können, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Mindestens zwei und höchstens zwölf Monate können von einem Elternteil beansprucht werden. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate. Zusätzlich können Eltern bei frühzeitiger Geburt des Kindes bis zu vier weitere Monate Basiselterngeld erhalten.

ElterngeldPlus: 

ElterngeldPlus ist eine Erweiterung des Elterngelds, die insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern soll und Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, unterstützen soll. Es ermöglicht Eltern, doppelt so lange wie beim Basiselterngeld Unterstützung zu erhalten. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn die Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld, wenn sie während des Bezugszeitraums in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus dem monatlichen Basiselterngeld entsprechen.

Partnerschaftsbonus: 

Der Partnerschaftsbonus ist eine Ergänzung zum ElterngeldPlus. Eltern können bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser Bonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Wie hoch das Elterngeld tatsächlich ist, hängt vom Einkommen ab. Eltern mit weniger Einkommen erhalten mehr Elterngeld als Eltern mit höherem Einkommen: Je geringer das Einkommen ist, desto höher ist das Elterngeld. Grundsätzlich beträgt das Basiselterngeld je nach Einkommen zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. 

#hokifyexpertentipp: Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kannst du dir selbst ausrechnen, wie viel Elterngeld dir zustehen würde: Elterngeldrechner | Familienportal des Bundes  

Elternzeit und Kündigungsschutz 

Sobald du deine Arbeitgeberin offiziell über die Elternzeit informierst, frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit, stehst du unter besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz. Deine Arbeitgeberin darf dich demnach nicht kündigen oder entlassen. In Ausnahmefällen kann es zu einer Kündigung kommen, jedoch muss das von der für Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bewilligt werden. Der Kündigungsschutz endet mit Ablauf der Elternzeit. 

Fazit 

Die Elternzeit ist eine gute Chance deinen beruflichen und privaten Alltag besser zu balancieren. Wichtig ist, dass du deine Elternzeit schriftlich beantragst und auch eine schriftliche Bestätigung von deiner Arbeitgeber:in dafür erhältst. Die passende Vorlage dafür kannst du dir direkt hier herunterladen!

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Xheva (ausgesprochen Tschewa you're welcome) hat ihr Kommunikationswirtschaftsstudium in der Tasche und ist Content Marketing & Communications Managerin bei hokify. In dieser Rolle beschäftigt sie sich hauptsächlich mit den Themen Lehre, Ausbildung und Bewerbung. Damit Kandidat:innen bei der Jobsuche nicht so sehr verzweifeln wie sie, hat sie alle Tipps und Insiderinfos, die sie auch gerne am Anfang gehabt hätte.

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